Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-12-03 07:36:22

S a t z u n g

zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schwäbische Toskana“
in Starzach, Ortsteil Bierlingen
vom 30.11.2020

Der Gemeinderat hat am 30. November 2020 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten

Bebauungsplan
„Schwäbische Toskana“
im Teilort Bierlingen

einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.

Maßgebliche Bestandteile der Satzung sind folgende beratene und beschlossene Unterlagen

  • Bebauungsplan zeichnerischer Teil mit Datum 06.07.2020
  • Textliche Festsetzungen mit Datum vom 06.07.2020
  • Begründung mit Datum vom 06.07.2020
  • Umweltbericht mit Datum vom 06.07.2020
  • Geotechnisches Gutachten mit Datum vom 31.01.2019
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung mit Datum vom 27.11.2018
  • Vertiefte Untersuchungen zum Artenschutz mit Datum vom 24.10.2019
  • Schalltechnische Untersuchung mit Datum vom 07.03.2019

die vom Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar sowie dem Büro HPC Ingenieure AG aus Rottenburg am Neckar und GN Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH aus Stuttgart gefertigt wurden.

Bei der Ausführung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sind die Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten. Wer ein in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB festgesetzten Bindung für Bepflanzungen und für deren Erhaltung dadurch zuwiderhandelt, dass diese beseitigt, wesentlich beeinträchtig oder zerstört werden, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Ordnungswidrig handelt auch derjenige, der örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt (§75 Abs. 3 Nr. 2 LBO).

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans treten im Geltungsbereich alle bisher gültigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Satzungen außer Kraft.

Starzach, 30.11.2020

Thomas Noé
Bürgermeister

Zeichnerischer Teil Schwäbische Toskana