Erstellungsdatum 2020-09-09 18:25:58

In Starzach wird wieder vermehrt Müll an Wegesrändern, im Wald und auf den Grillplätzen zurückgelassen.

Dies ist umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass für die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Möglichkeiten bestehen, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Neben der normalen Haus- und Sperrmüllabfuhr können bei einem gelegentlichen Mehranfall von Abfällen, z. B. durch Renovierungsarbeiten, diese im Entsorgungszentrum in Dußlingen entsorgt werden. Schadstoffhaltige Abfälle können in der Schadstoffsammelstelle abgegeben werden. Auch für Gewerbetreibende besteht eine ausreichende Entsorgungsinfrastruktur.

Vermüllung 1Die Entsorgung des in der Landschaft vorgefundenen wilden Mülls wird in der Regel durch die Gemeinde vorgenommen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden umgelegt, so dass letzten Endes jede Bürgerin und jeder Bürger für die Entsorgung der wilden Müllkippen aufkommen muss. Dies ist nur nicht der Fall, wenn die Verursacherin oder der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden kann. Diese Personen werden selbstverständlich für die Begleichung der Kosten herangezogen. Darüber hinaus ist auch noch ein empfindliches Bußgeld zu bezahlen. Bei der illegalen Entsorgung von umweltgefährdenden Abfällen (z. B. Altöl etc.) droht sogar ein strafrechtliches Verfahren.

Jeder, der eine solche illegale Entsorgung beobachtet, wird daher gebeten, sich umgehend bei der Gemeinde Starzach, Tel. 07483 188-22, zu melden. Hierbei ist jede Beobachtung hilfreich, die eine spätere Identifikation des Verursachers der wilden Müllkippe erleichtert (z. B. Autokennzeichen, Uhrzeit, Personenbeschreibung).