Erstellungsdatum 2020-07-15 14:15:00

An einigen Bäumen auf dem Gemeindegebiet, teilweise im Privateigentum, teilweise auf öffentlichen Flächen, wurden in den letzten Wochen Eichenprozessionsspinner-Raupen und deren Gespinste entdeckt.

Wer Gespinste entdeckt, sollte den Eigentümer der jeweiligen Fläche informieren. Er ist dafür verantwortlich, dass möglichst niemand mit den Raupen oder Gespinsten in Berührung kommt. Eigentümer können die Bereiche um befallene Bäume absperren oder den Befall bekämpfen. Befallene Bäume an öffentlichen Straßen, Wegen oder im öffentlichen Grün werden durch entsprechende Hinweisschilder versehen und gegebenenfalls entseucht. Es besteht keine Meldepflicht.

Wer am Stamm oder in Astgabeln von Eichen Gespinste sieht, sollte unbedingt Abstand halten. Eine Berührung der bis zu 50 Zentimeter großen Gespinste und der Brennhaare der Larven kann zu starken Hautausschlägen und allergischen Reaktionen führen. Das gilt auch für leere Gespinste, sie enthalten ebenfalls noch Brennhaare der Raupen, die nach der Häutung hinterlassen werden. Nach einem Kontakt mit den Gifthaaren der Raupen, sollte bei Beschwerden ein Arzt aufgesucht werden.