Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-07-14 17:15:30

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 wurde am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Um dem höheren Betreuungsaufwand für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen Rechnung zu tragen, wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Steuerklasse II von derzeit 1.908 Euro für 2020 und 2021 auf 4.008 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind in Höhe von 240 Euro bleibt unverändert.

Was müssen Sie tun, wenn Sie alleinerziehend sind und diese Steuerentlastung nutzen möchten?

Sofern Sie am 26. Juni 2020 in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie nicht zum Finanzamt kommen und auch keinen Antrag stellen. Zur raschen und unkomplizierten Abwicklung wird der zusätzliche Freibetrag in Höhe von 2.100 Euro durch die baden-württembergischen Finanzämter in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingepflegt und Ihrem Arbeitgeber für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs automatisch zum Abruf bereitgestellt. Nur, wenn Sie den erhöhten Entlastungsbetrag nicht nutzen wollen, müssen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt melden und der Eintragung widersprechen. Dies kann formlos erfolgen.

Soweit Sie erst nach dem 26. Juni 2020 ein aktives Arbeitsverhältnis aufnehmen, können Sie die Eintragung des erhöhten Entlastungsbetrags formlos bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Dieses kann den Betrag dann in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einpflegen und Ihrem Arbeitgeber für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs automatisch zum Abruf bereitstellen.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger außerdem den Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Unterstützung nehmen. Der Chatbot steht an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Den virtuellen Steuerassistenten erreichen Sie unter https://steuerchatbot.digital-bw.de/.