Erstellungsdatum 2020-06-10 13:42:00

Da die Brandgefahr aufgrund des in den letzten Tagen gefallenen Regens zurückgegangen ist und die Corona-Verordnung nun weitere Lockerungen enthält, werden die Grillplätze wieder geöffnet.

Wir bitten alle Nutzerinnen und Nutzer der Grillplätze sich jedoch an die Regelungen der Corona-Verordnung und auch die Regelungen der Benutzungsordnungen zu achten: Insbesondere bitten wir Sie zu beachten, dass

- der Aufenthalt im öffentlichen Raum (die Grillstellen gehören zum öffentlichen Raum) bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet ist,

- der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen unbedingt eingehalten werden muss,

- Geschirr und Besteck nicht untereinander getauscht wird, - die Niesetikette eingehalten wird,

- das Feuer beim Verlassen der Grillstelle vollständig erloschen ist,

- die Niesetikette eingehalten wird,

- Körperkontakt vermieden wird,

- der verursachte Müll wieder mitgenommen wird,

- die Nachtruhe ab 22 Uhr geachtet wird.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Brandgefahr oder auch veränderten Regelungen anlässlich Corona-Pandemie die Grillplätze zu einem späteren Zeitpunkt wieder geschlossen werden können. Hierüber werden wir durch Aushänge, den Starzach Boten sowie die Homepage informieren.

Ihre Gemeindeverwaltung