Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-06-02 17:29:03

Im Rahmen der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg führt die Landesregierung das bestehende Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen weiter.

Grundprinzip ist, dass mehrere Baumbewirtschafter für zusammen mindestens 100 Bäume einen gemeinsamen Sammelantrag auf Förderung beim Regierungspräsidium Tübingen stellen können. Antragsfrist ist der 15. Juli 2020. Die erste geförderte Schnittsaison ist der Winter 2020/2021.

Fördervoraussetzungen

Für welche Bäume kann der Zuschuss in Höhe von 15 € pro fachgerechtem Schnitt beantragt werden?

  • Großkronige, starkwüchsige Streuobstbäume, die in einem weiträumigen Abstand stehen.
  • Stammhöhe bis zum 1. Kronenansatz i.d.R. mind. 1,40 m.
  • Nur Bäume im Außenbereich.
  • Brennkirschen- und Walnussbäume, Neupflanzzungen vor dem dritten Standjahr sowie tote Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen sind Bäume, deren Pflege im Rahmen anderer staatlicher Förderprogramme und Regelungen erfolgt (z.B. Landschaftspflegerichtlinie, Ökokonto, Ausgleichsmaßnahmen, kommunale Programme). Eine parallele Förderung der Grünlandpflege sowie die FAKT-Förderung für den Baumerhalt (C1) sind möglich.
  • Schnittmaßnahmen, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides durchgeführt werden, können nicht gefördert werden.
  • Einen Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Welche Dinge sind bei dem fünfjährigen Schnittkonzept zu beachten?

  • Es ist ein Schnittkonzept über fünf Jahre zu erstellen. In dieser Zeit sind die beantragten Bäume zu erhalten.
  • Jeder beantragte Baum muss im 5-jährigen Förderzeitraum mind. einmal geschnitten werden. Er darf jedes Jahr geschnitten werden, die Förderung kann aber maximal zweimal pro Baum ausbezahlt werden.
  • In einem Jahr können höchstens 30 % der maximal förderfähigen Schnittmaßnahmen beantragt werden.
  • In mindestens drei von fünf Jahren sind Schnittmaßnahmen durchzuführen.

Die Gemeinde Starzach würde bei Interesse wieder eine Sammelantragsstellung beim Regierungspräsidium Tübingen vornehmen. Bitte melden Sie sich bis

spätestens Montag, 29.06.2020

bei der Gemeindeverwaltung, falls Sie Interesse haben. Für die Antragsstellung benötigt die Gemeinde sowohl die Flurstücksnummern auf denen Ihre Bäume stehen als auch die Anzahl der Bäume auf den jeweiligen Flurstücken. Nähere Informationen erteilt Ihnen Herr Wannenmacher (Tel. Nr. 07483/18830; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Ihre Gemeindeverwaltung!