Erstellungsdatum 2020-05-27 06:41:55

Bekanntmachung des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar

Grundstücksmarktbericht 2019

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar hat gemäß § 193 Abs. 5 BauGB nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

  • Liegenschaftszinssätze für bebaute Grundstücke
    aus den Daten der Jahre 2017 - 2019,
  • Liegenschaftszinssätze für Wohnungseigentum
    aus den Daten der Jahre 2017 - 2019,
  • Sachwertfaktoren (NHK 2010)
    aus den Daten der Jahre 2018 und 2019,
  • Vergleichsfaktoren für Gebäude
    aus den Daten der Jahre 2017 - 2019,
  • Vergleichsfaktoren für Wohnungseigentum
    aus den Daten der Jahre 2018 und 2019 und
  • Vergleichsfaktoren für Teileigentum (Stell- und Garagenplätze)
    aus den Daten der Jahre 2018 und 2019

ermittelt und in der Sitzung am 07.05.2020 beschlossen.

Definitionen

Der Liegenschaftszinssatz wird nach § 14 Abs. 3 ImmoWertV als derjenige Zinssatz definiert, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Sie werden auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute oder genutzte Grundstücke abgeleitet. Der Liegenschaftszinssatz wird dem Kapitalisierungszinssatz im BauGB (§ 193 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1) gleichgesetzt.

Sachwertfaktoren sind Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt, insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie werden aus dem Verhältnis geeigneter Kaufpreise zu entsprechenden Sachwerten abgeleitet (§ 14 Abs. 2 ImmoWertV).

Vergleichsfaktoren sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie sind bezogen auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- oder Raumeinheit der baulichen Anlagen (Gebäudefaktor) (§ 13 ImmoWertV).

Veröffentlichung

Die Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren und Vergleichsfaktoren werden zusammen mit den Immobilienumsatzzahlen im Grundstücksmarktbericht 2019 über den Immobilienmarkt in der Stadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Ammerbuch, Neustetten und Starzach veröffentlicht.

Die Broschüre „Grundstücksmarktbericht 2019“ kann gegen eine Verwaltungsgebühr von 50,- €/Exemplar als pdf-Datei bei der

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
Tel.: 07472/165-420
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

angefordert werden.

Rottenburg am Neckar, den 07.05.2020

gez. Harald Kreuzberger
Vorsitzender des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar