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Erstellungsdatum 2020-04-24 13:30:17

Landratsamt Tübingen öffnet am Montag, 4. Mai 2020 wieder für den Kundenverkehr: Zutritt nur mit vorher vereinbartem Termin möglich

Seit dem 17. März 2020 hat das Landratsamt Tübingen und seine Außenstellen für den unangemeldeten Publikumsverkehr geschlossen. Diese Maßnahme war notwendig, um die Verbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich einzudämmen. Ab Montag, 4. Mai 2020 wird das Landratsamt Tübingen wieder einen geregelten Grundbetrieb anbieten. Dies bedeutet, dass das Landratsamt und seine Außenstellen für den Kundenverkehr wieder öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein vorab telefonisch vereinbarter Termin mit dem jeweiligen Aufgabenbereich. Die Terminvereinbarungen laufen in der Regel über die jeweiligen Abteilungssekretariate.

Eingesetzte Lotsen werden im Eingangsbereich die Terminvereinbarung abfragen, so dass ein kontrollierter Zugang zum Haus möglich wird. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Haus möglichst mit einer Mundschutzmaske zu betreten. Dafür ist eine sogenannte Alltagsmaske, ein Schal oder Halstuch vollkommen ausreichend. Im Gebäude und in den Außenstellen ist mit den entsprechenden Maßnahmen für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gesorgt.
Bei Bedarf kann auch vor Ort ein einfacher Mundschutz erworben werden.

Die im Zuge der Hausschließung eingerichteten Außenschalter im Bereich der Zulassungs- und Führerscheinstelle werden geschlossen, so dass wieder ein regulärer Zutritt im Innenbereich erfolgen kann. Im Wartebereich in der Glashalle wird für die Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie für den Bereich Ausländerwesen wieder die Aufrufanlage aktiviert.

Die Betriebskantine des Landratsamts bleibt für Gäste von außerhalb weiterhin geschlossen.

Auch Abteilungen und Außenstellen mit beratendem Angebot (wie beispielsweise Pflegestützpunkt, Jugend- und Familienberatungszentren, Betreuungsbehörde) werden ihr Beratungsangebot unter Einsatz entsprechender Schutzmaßnahmen im Einzelfall wieder für den Kundenverkehr öffnen. Auch hier gilt die vorher notwendige Terminvereinbarung. Das Beratungsangebot per Email und Telefon bleibt weiterhin bestehen.

Die Landkreisverwaltung Tübingen bittet im Sinne der weiterhin gebotenen Kontaktreduzierungen darum, dass für Anliegen, für die nicht zwingend ein persönlicher Termin notwendig ist, weiterhin die Möglichkeit der Erledigung per Telefon oder Email der Vorzug gegeben wird.

Weitere Informationen: www.kreis-tuebingen.de