Erstellungsdatum 2020-04-24 13:27:25

Viele Menschen sind aktuell unfreiwillig zuhause, sei es im Homeoffice, bei der Kinderbetreuung oder aufgrund von Kurzarbeit.

Bei sonnigem Wetter zieht es die Menschen vermehrt nach draußen.

Gleichzeitig verrichten unsere Landwirte derzeit wichtige Arbeiten auf ihren Feldern und Wiesen. Sie produzieren neben unseren regionalen Nahrungsmitteln auch das Futter für ihre Tiere. Auf den Feldwegen im Kreis Tübingen begegnen sich deshalb mehr landwirtschaftliche Maschinen und Freizeitsuchende.

Um Konflikte zwischen Landwirten und Erholungssuchenden zu vermeiden, sind deshalb einige Regeln zu beachten, wie sich sowohl Mensch als auch Tier in landwirtschaftlich genutzten Bereichen verhalten sollten.

Die Abteilung Landwirtschaft bittet daher alle Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Reiter oder Radfahrer, insbesondere auf den Feldwegen, rechtzeitig auf Abstand zu den teilweise breiten Maschinen zu gehen. Den Landwirten ist es bei dem aktuell hohen Arbeitsanfall nicht immer möglich, große Strecken nur im Schritttempo zurückzulegen.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nach Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes während der Nutzzeit nicht betreten werden. Als Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober definiert. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde.

Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirten gleichermaßen.

Bitte geben Sie den Landwirten und Gärtnern die Möglichkeit, ihre wichtigen Arbeiten zu verrichten. Eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten ist in Feld und Flur dazu notwendig.