Erstellungsdatum 2020-03-25 15:09:35

Die aktuellen Entwicklungen zum neuen Coronavirus führen auch zu Auswirkungen auf die Entsorgung von Abfällen.

Auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen, ist beim Umgang mit Abfällen positiv getesteter oder unter Quarantäne gestellter Personen in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen folgendes zu beachten:

Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden:

  • Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
  • Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Plastiksäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind.
  • Die Plastiksäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen über die Restmülltonne zu entsorgen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle),
  • Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden,
  • Taschentücher, Aufwischtücher,
  • Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln),
  • Schutzkleidung und
  • Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.

Um sicher zu stellen, dass die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig belastet werden, ist es wichtig, dass alle übrigen Haushalte sich weiterhin an die Getrenntsammlung halten und ihre Abfälle wie bisher entsorgen.

Telefonische Auskunft zu Fragen der Abfallentsorgung erteilt auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen Tel.: 07071/207- 1310 bis 1315