Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-03-25 14:35:15

Die IHK Reutlingen hat zahlreiche Informationen zur Corona-Krise zusammengestellt, die über die Webseite der IHK abrufbar sind:

Kurzarbeit
Es gibt Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Wie man Kurzarbeitergeld beantragt: www.ihkrt.de/kurzarbeit

Betriebschließungen
Zahlreiche Branchen sind mit Beschränkungen und Verboten belegt. Eine Übersicht über Branchen mit Beschränkungen und Verboten gibt es auf www.ihkrt.de/schliessungen

Finanzämter stunden Steuern zinsfrei
Auf Antrag stunden die Finanzämter Steuern ohne Zinsen und Zuschläge. Wie das funktioniert steht auf www.ihkrt.de/steuerstundungen

Notfallfonds für kleine Betriebe
Der von der IHK-Organisation geforderte Notfallfonds für kleine Betriebe und Soloselbständige startet am Mittwoch. Wie Anträge zu stellen sind, steht dann auf www.ihkrt.de/notfallfonds

Krisenprogramme
Programme, die Unternehmen in Anspruch nehmen können, wie beispielsweise Liquiditätskredite und Kurzarbeitergeld, gibt es im Überblick auf www.ihkrt.de/krisenprogramme

Die IHK ist über die Corona-Hotline 07121 2010 sowie über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für Unternehmensfragen erreichbar.