Erstellungsdatum 2020-04-01 06:45:05

Was bei den Sonderabfuhrterminen für Holzmöbel und Sperrmüll zu beachten ist!

An folgenden Terminen finden die Sonderabfuhren für Holzmöbel und Sperrmüll statt:

  • 20.04.2020 Holzmöbel (Bierlingen, Felldorf)
  • 21.04.2020 Holzmöbel (Börstingen, Sulzau)
  • 23.04.2020 Sperrmüll (Bierlingen, Felldorf)
  • 24.04.2020 Sperrmüll (Börstingen, Sulzau)
  • 06.05.2020 Holzmöbel (Wachendorf)
  • 13.05.2020 Sperrmüll (Wachendorf)

Bitte beachten Sie, dass Bau- und Renovierungsabfall im Rahmen dieser Sonderabfuhren NICHT entsorgt werden darf. Fensterrahmen und Fensterläden, Türen, Balken, Fußbodenbeläge, Spiegeltüren, Stammholz, Äste sowie imprägniertes und mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz aus dem Außenbereich werden nicht abgeholt und sind kostenpflichtig im Entsorgungszentrum Dußlingen oder bei privaten Verwertern abzugeben.

Ausgeschlossen ist auch Müll von Fahrzeugteilen oder landwirtschaftlichen Geräten.

Die Sonderabfuhren für Metall- und Elektroschrott sind mithilfe der im Abfallkalender enthaltenen Wertkarten beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu beantragen.

Weitere ausführliche Infos darüber welcher Müll wo entsorgt werden kann, finden Sie im Abfallkalender 2020 und auch auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes (www.abfall-kreis-tuebingen.de).