S A T Z U N G
über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 19.12.2019 eine Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen.
Die vollständige Satzung ist in diesem Dokument enthalten.