Erstellungsdatum 2020-01-13 12:33:50

S A T Z U N G

über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 19.12.2019 eine Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen.

Die vollständige Satzung ist in diesem Dokument pdf button enthalten.