Starzach2025

Erstellungsdatum 2019-12-17 07:17:45

Am 1. Januar 2020 tritt das Wohngeldstärkungsgesetz mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Hierdurch wird das Wohngeld an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst.

Haushalte mit geringem Einkommen sollen stärker entlastet werden. Durch die Reform können zudem grundsätzlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben.

Alle Menschen, die aktuell im Wohngeldbezug sind, erhalten zeitnah von Amts wegen eine neue Entscheidung auf Basis der bereits gespeicherten Daten unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage. Es wird zudem sichergestellt, dass die Anwendung des neuen Rechtes nicht zu geringerem Wohngeld führt. Ergibt sich durch die Berechnung ein höherer Wohngeldbetrag, wird der Differenzbetrag für den Zeitraum ab Januar 2020 automatisch ausbezahlt. Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger mit einem über den Jahreswechsel gültigen Bescheid müssen deshalb keinen neuen Antrag einreichen, um mögliche Leistungsverbesserungen zu erhalten.

Weitere Informationen bietet der Landkreis Tübingen auf seiner Homepage unter www.kreis-tuebingen.de, Rubrik „Dienstleistungen“/ Soziales/Wohngeld an.