Erstellungsdatum 2019-12-06 12:50:27

Informationen zu Vorkommen von FFH-Mähwiesen im Gemeindegebiet sind jetzt im Internetangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abrufbar

In unserer Gemeinde hat 2018/2019 die Offenland-Biotopkartierung stattgefunden. Diese Kartierung wurde durch die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg beauftragt. Sie verknüpft die Erhebung von gesetzlich geschützten Biotopen mit der Erhebung von Lebensraumtypen, die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, zu schützen sind. Die FFH-Richtlinie ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Seit dem Erlass dieser Richtlinie im Jahr 1992 und deren Umsetzung in Bundes- und Landesrecht hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Die zu schützenden FFH-Gebiete, die Teil des europäischen Netzwerks Natura 2000 sind, wurden an die europäische Kommission gemeldet sowie Managementpläne für viele der Gebiete erstellt. Ergänzend dazu müssen im Rahmen der Berichtspflicht zu den europäischen Naturschutzrichtlinien Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erhoben werden.

Bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen handelt es sich zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz. Durch die Offenland-Biotopkartierung wurden alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Wacholderheiden, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. In diesen Komplexen wurden dann die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen abgeschätzt. Die FFH-Mähwiesen, die keinem gesetzlich geschützten Biotop entsprechen, wurden zusätzlich erhoben.

Die Daten zu den FFH-Mähwiesen im Gemeindegebiet sind mittlerweile über den Daten- und Kartendienst der LUBW kostenlos abrufbar: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml. Hier findet man die genaue Lage der FFH-Mähwiesen sowie alle weiteren erfassten Informationen (Themen > Natur und Landschaft > FFH-Mähwiesen). Abgrenzungen und Daten können in Form von Shape-Dateien für Geografische Informationssysteme bzw. als pdf-Dokumente heruntergeladen werden. Die Abgrenzungen der FFH-Mähwiesen werden ebenfalls einmal pro Jahr in die landwirtschaftlichen Informationssysteme GISELa und FIONA übertragen.

Die Daten zu den gesetzlich geschützten Biotopen sind derzeit noch in der Endbearbeitung und werden im Laufe der nächsten Monate ebenfalls in den Daten- und Kartendienst der LUBW eingestellt.

Weitere Auskünfte erteilt die zuständige untere Naturschutzbehörde im Landratsamt.