Erstellungsdatum 2019-10-15 17:55:06

Gemäß Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Starzach können ortsansässige Vereine unter anderem auch eine Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Dies ist grundsätzlich jedoch nur dann möglich, wenn

  • eine einmalige Investition ansteht, die unmittelbar dem Vereinszweck dient,
  • die Gesamtkosten mindestens 10.000 € betragen,
  • keine reine Instandhaltungsmaßnahme vorliegt,
  • keine Investition in den Wirtschaftstrakt eines Vereines erfolgt,
  • und der Förderantrag vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt wird.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung der vorgenannten Kriterien. Insbesondere wird auf die rechtzeitige Beantragung vor Beginn der Maßnahme hingewiesen. Idealerweise sollte für anstehende Maßnahmen im Jahr 2020 noch ein Förderantrag im Jahr 2019 gestellt werden!

Ihre Gemeindeverwaltung