Starzach2025

Erstellungsdatum 2019-10-08 17:36:34

Bekanntmachung

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Starzach
(Erstreckungssatzung Starzach)

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. Sep-tember 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar am 24.09.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Erstreckung

(1) Die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)“ pdf button der Stadt Rottenburg am Neckar in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach.

(2) Für Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar erstreckt sich die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ pdf button der Stadt Rottenburg am Neckar in ihrer jeweils gültigen Fassung auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach. Aus dem „Gebühren-verzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Rottenburg am Neckar“ erstrecken sich je-doch nur die Ziff. 1, 9, 11, 61.8, 61.9 und 61.10 in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit sie die Tätigkeit des gemeinsamen Gutachterausschusses betreffen.

§ 2
Inkrafttreten und Gültigkeit

Diese Satzung tritt am 13.10.2019 in Kraft.

Rottenburg am Neckar, den 25.09.2019

gez. Stephan Neher
Oberbürgermeister