Erstellungsdatum 2019-08-14 07:31:31

Im Flurbereinigungsverfahren Starzach (Höhengemeinden) ist ein entscheidender Meilenstein im Verfahrensablauf erreicht.

Im gesamten Flurbereinigungsgebiet mit einer Größe von ca. 2000 ha ist zum 11. Juni 2019 der im Flurbereinigungsplan geregelte sogenannte neue Rechtszustand eingetreten. Das bedeutet, dass für die allermeisten der knapp 1000 Verfahrensteilnehmerinnen und -teilnehmer die Flurbereinigung vor Ort beendet ist. Der bisherige Rechtszustand der ca. 7.800 Flurstücke im alten Bestand wurde mit dem Stichtag 11.06.2019 unrichtig. Somit sind auch alle sogenannten öffentlichen Bücher (z.B. Grundbuch, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis, Wasserbuch, u.a.) unrichtig geworden.

Als nächste Schritte veranlasst die untere Flurbereinigungsbehörde daher bei den jeweils zuständigen Stellen die Berichtigung dieser öffentlichen Bücher entsprechend den Regelungen im Flurbereinigungsplan. Bis dahin können Auskünfte, die z.B. für einen Verkauf eines Flurstücks benötigt werden, bei der unteren Flurbereinigungsbehörde Tübingen eingeholt werden. (Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalb, Schulstraße 16, 72764 Reutlingen – Ansprechpartner: Herr Korneck, Tel. 07121/480-3091) Auch die Vermessungsarbeiten vor Ort sind mit den letzten vereinbarten oder festgesetzten Änderungen nahezu beendet.

Im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens haben viele Teilnehmer, Schüler und Studierende als Messgehilfen wertvolle Arbeit geleistet. Da im Zuge der Neueinteilung der Fläche auch Gemarkungs-, Gemeinde-, Kreis- und Regierungsbezirksgrenzen angepasst wurden, mussten diese auch mit den zuständigen Behörden abgestimmt und in der Örtlichkeit vermarkt werden. Zwischen Wachendorf und Bierlingen wurden dazu zwei sichergestellte alte Gemarkungsgrenzsteine an geeigneter Stelle wieder gesetzt. Sie weisen nun wieder ihrer Bestimmung entsprechend auf den exakten Verlauf der Gemarkungsgrenze hin. Ein weiterer fehlender Grenzstein zwischen dem Landkreis Tübingen und dem Zollernalbkreis soll neu beschafft, mit Inschriften versehen und an historischer Stelle gesetzt werden.

Ganz verabschieden von den betroffenen Gemarkungen wird sich die untere Flurbereinigungsbehörde allerdings noch nicht. Es steht noch die Ausführung der ein oder anderen genehmigten Baumaßnahme an. So wurde kürzlich die Grillstelle auf dem Meizel in Felldorf fertiggestellt und der Gemeinde Starzach übergeben. Außerdem soll ebenfalls in Felldorf auch noch das Portal des Fischhäusles saniert werden, sodass auch dieses schöne und nützliche Kleindenkmal hoffentlich viele weitere Jahrzehnte in der landwirtschaftlichen Flur erhalten bleibt.

Das Flurneuordnungsverfahren Starzach (Höhengemeinden) hat die Zusammenlegung des stark zersplitterten Grundbesitzes zu gut bewirtschaftbaren Flächen und den bedarfsgerechten Ausbau des Wegenetzes, das auch gut als Radwegnetz genutzt werden kann, zum Ziel. Alle Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Starzach (Höhengemeinden) und zur Flurneuordnung allgemein gibt es unter www.kreis-tuebingen.de unter dem Suchbegriff „Flurbereinigung“. Dort findet man auch interessante Informationen rund um die Aufgaben der Flurneuordnungsbehörde und eine Übersicht über aktuelle Verfahren im Landkreis Tübingen.