Erstellungsdatum 2019-05-14 07:47:24

Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung am 13.05.2019, bei dem der Beschluss zur Aufstellung für den Bebauungsplan „Dorfwiesen 2. Änderung“ im Verfahren nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst wurde, erfolgt hiermit nachfolgend eine öffentliche Bekanntmachung darüber.

Aktuell besteht in Bierlingen, zwischen der Neuhauser Straße und der Hauptstraße das Baugebiet Dorfwiesen. Dort ist die 1. Änderung gültig, die am 26.09.2008 durch die öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten ist.

Der Fokus der Städtischen Entwicklung der Gemeinde Starzach liegt auch in der Innenentwicklung. Derzeit gibt es nur noch einen kommunalen Bauplatz im Gebiet „Weinberge“ in Börstingen (Rechtskraft 22.07.2005) der aufgrund der Hanglage jedoch schwer zu vermarkten ist.

Die restlichen Baulücken/Bauplätze befinden sich in Privateigentum. Da die Entwicklung und Erschließung weiterer Baugebiete aus verschiedenen Gründen gehemmt bzw. verhindert wird, ist zu beobachten, dass die privaten Baulücken wieder verstärkt für die Nachverdichtung nachgefragt werden.

Problematisch dabei ist, dass die Städtebaulichen Vorgaben nicht mehr den heutigen Anforderungen der Bauwilligen bzw. den Baustandards entsprechen. Aus diesem Grund sollen nach und nach die Bebauungspläne auf dem gesamten Gemeindegebiet, die teilweise aus den 70-ern stammen, überarbeitet werden.

Für Antragsteller/Eigentümer besteht aktuell nur die Möglichkeit, Abweichungen oder Befreiungen zu beantragen um ein modernes Gebäude zu erstellen.

Zu nennen ist, dass bisher z.B. die Dachform sehr eingeschränkt ist (Satteldach mit festgelegter Firstrichtung). Ein Flachdach bzw. Pultdach, dass z.B. auch für PV-Anlagen oder Begrünungen verwendet werden könnte, ist derzeit nicht genehmigungsfähig. Auch gibt es weitere Festsetzungen, die aus Sicht der Verwaltung veraltet sind und deshalb auch bei anderen Bebauungsplänen geändert werden sollten. Die Verwaltung beabsichtigt, alle bisherigen Bebauungsplangebiete einheitlich neu zu überplanen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorfwiesen – 1. Änderung“ gibt es derzeit etwa 35 Baulücken. Aus diesem Grund soll u. a. eine Anpassung der bisherigen Festsetzungen erfolgen.

Basis der neuen Planung ist die letzte Beschlussfassung des Gemeinderates hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen. Im konkreten Fall sollen also die Festsetzungen des am 01.03.2019 in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Oberer Mühleweg“, Wachendorf, als Grundlage dienen.

In einem Nächsten Schritt soll ein zeichnerischer Teil sowie die textlichen Festsetzungen samt örtlichen Bauvorschriften sowie eine Begründung erstellt werden.

Zudem muss ein Umweltbericht erstellt werden, der gefordert wird bei einer Bebauungsplanänderung dieser Größenordnung.

In einer weiteren Sitzung können die Entwürfe dann beraten werden und es kann bei einer mehrheitlichen Zustimmung zu den Plänen die frühzeitige Beteiligung erfolgen.

Starzach, der 14. Mai 2019

Thomas Noé
Bürgermeister

Entwurf

Entwurf Geltungsbereich mit Datum vom 11.03.2019, Büro Gauss Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar