Erstellungsdatum 2019-03-26 09:32:37

GEMEINDE STARZACH
LANDKREIS TÜBINGEN

S a t z u n g
zur Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Starzach vom 09. Juli 2001 sowie zur Teilaufhebung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Starzach mit Datum vom 01.01.2007 betreffend der Nr. 14 zum Gutachterausschuss

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. den §§ 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes in den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 25.03.2019 folgende Satzung beschlossen:

§1 Satzungsgegenstand

Die Gutachtergebührensatzung der Gemeinde Starzach vom 09. Juli 2001 wird förmlich aufgehoben. Es erfolgt die Teilaufhebung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Starzach mit Datum vom 01.01.2007 betreffend der Nr. 14 zum Gebührentatbestand des Gutachterausschusses.

§2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 15.09.2019 in Kraft.

Bürgermeister Thomas Noé

Starzach, den 26.03.2019

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Starzach geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Starzach, den 26.03.2019