Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-11-24 07:17:05

In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2018 unter TOP 14 öffentlich, auf die Drucksache 67/2018 wird verwiesen, hat der Gemeinderat beschlossen, das Umlegungsverfahren "Brühl III" in Starzach-Wachendorf auf der Grundlage der §§ 45 ff. BauGB durchzuführen.

In selbiger Sitzung erfolgte der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Brühl III“. Die Satzung wurde am 26.10.2018 öffentlich bekannt gemacht.

Die Gemeinde Starzach ist zu 98,76 % Eigentümerin der im Bebauungsplan befindlichen Flächen. Lediglich das Flst. 448/3 (alt) bzw. 2954 (neu) befindet sich im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft, bestehend aus 3 Parteien und liegt im Gebiet des Flurneuordnungsverfahrens Starzach „Höhengemeinden“.

Der Bebauungsplan "Brühl III" sieht vor, die bisher gepflasterte Privatzufahrt der Eigentümergemeinschaft größtenteils als öffentliche Verkehrsfläche zu überplanen und die Sicherstellung der Zufahrt auf das private Flst. Nr. 60, Markung Wachendorf, von Süden her, zu gewährleisten.

Die Eigentümer wurden zwischenzeitlich über den Beschluss des Gemeinderats postalisch informiert. Der ständige Baulandumlegungsausschuss wird Ende Januar 2019 mit dem Verfahren beginnen.

Nachfolgend dargestellt wird der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes „Brühl III“. Die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes wird durch den ständigen Baulandumlegungsausschuss beschlossen.

BildUmlegungBeschluss

Starzach, den 23. November 2018

Thomas Noé
Bürgermeister