Informationen über die Arbeit im Winterdienst

mit Richtlinien und Vorschriften für Starzach mit seinen Ortsteilen.

Wie funktioniert das eigentlich, wenn es schneit und die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde in Einsatz kommen?

Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?
Einsatzplan200pxIn den Einsatzplänen des Bau-
hofes sind die Straßen der
Gemeinde entsprechend der
Dringlichkeit gekennzeichnet
und in Bezirke eingeteilt.

Für den Schneeräumdienst ist die Gemeinde Starzach in Bezirke eingeteilt. Innerhalb dieser Bezirke sind die Straßen in Dringlichkeitsstufen von eins bis drei eingeordnet.
Hauptstraßen, Ortsdurchfahrten und Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs sind in Stufe 1, Gemeindeverbindungsstraßen, Gehwege, Fußwege, Bushaltestellen, Radwege usw. in Stufe 2 und Wohnstraßen in Stufe 3 eingeteilt. Details können dem Räum- und Streuplan entnommen werden. Neben den Straßenanliegern und privaten Schneeräumdiensten ist die Gemeinde Starzach verpflichtet, im Winter Schnee und Eis von Straßen und Gehwegen zu beseitigen. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt und nur für Bereiche, die nicht auf Anlieger übertragen werden können. Bei anhaltend starkem Schneefall kann es schon mal vorkommen, dass die Wohnstraßen erst sehr spät oder gar nicht angefahren werden.

Wann ist der gemeindliche Winterdienst unterwegs?
Einsatzplan200pxParkende Autos machen dem
Winterdienst in den Seiten-
straßen das Leben schwer,
deshalb beim Parken daran
denken, dass Schneepflüge
mit 3,00 Meter Breite und
Rettungsfahrzeuge durch-
fahren müssen. Durchfahrts-
höhe 4,0 Meter (Sträucher,
Bäume, Hecken).

Der Bauhof räumt und streut bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder Gefahr der Straßenglätte. Der Winterdienst auf Straßen der Stufe eins muss in geschlossenen Ortschaften bis 7:00 Uhr abgeschlossen sein, sonntags bis 7:30 Uhr. Die Gehwege müssen bis spätestens 7:30 Uhr beziehungsweise bis 9:00 Uhr geräumt sein. Abends endet der Winterdienst für die Mitarbeiter des Bauhofes um 22:00 Uhr.

Wer gibt den Einsatzbefehl?

Für den Bereich der Gemeinde Starzach trifft der eingeteilte Mitarbeiter die Entscheidung, ob und wann Räumen oder Streuen notwendig ist. Diese Entscheidung muss bis spätestens 4:00 Uhr fallen. Die Gesamtverantwortung für den Winterdienst hat die Gemeindeverwaltung. Der Einsatzleiter kontrolliert ab 2:00 Uhr die Straßenzustände und bringt die Mitarbeiter in Einsatz. In der Praxis klingelt der Einsatzleiter seine Kollegen schon ab 2:00 Uhr aus dem Bett, um den Winterdienst zu koordinieren. Rund 80 Kilometer Straßen in der Gemeinde, Gehwege, Behindertenparkplätze, Bushaltestellen und Fuß-gängerüberwege sind zu räumen oder abzustreuen.

Was und wann wird gestreut?
Einsatzplan200pxHäufig schippen oder fräsen
die Anlieger den Schnee auf
die Straße. Diese Schneeent-
sorgung gefährdet den Verkehr
und ist unzulässig. Ist der
unzulässig auf der Straße ab-
gelagerte Schnee Grund für
einen Unfall, so ist der Ver-
ursacher voll haftbar.

Straßen und Übergänge werden mit Salz abgestreut, dabei werden die Streugeräte der jeweiligen Situation entsprechend auf eine Streumenge von z.B. 10gr/qm eingestellt. Gehwege werden mit Salz Splitt gestreut. In der Gemeinde stehen insgesamt 16 Streukisten mit Salz und vereinzelt auch mit Splitt, welcher zum Streuen verwendet werden darf.

Wie viele Fahrzeuge und Mitarbeiter sind unterwegs?

4 Fahrer und 3 Mitarbeiter der sogenannten Handkolonne werden auf den Räumstrecken zum Winterdienst eingesetzt sowie 2 Fahrzeuge Marke Unimog und 1 Kleinfahrzeug für die Gehwege.

Wann müssen Sie als Bürger zur Schaufel greifen?

Nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in Starzach (Streupflichtsatzung) sind innerhalb der geschlossenen Ortslage die Straßenanlieger (Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter) verpflichtet, die Gehwege (zu den Gehwegen zählen auch die Treppenaufgänge) entlang ihrer Grundstücke (auch von unbebauten Grundstücken) zu reinigen, bei Schneefall zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Einsatzplan200pxAnhaltendes Tauwetter kann
dazu führen, dass Schmelz-
wasser nicht richtig ab-
fließen kann, deshalb sollten
die Anwohner darauf achten,
dass Einlaufschächte frei
gelegt werden

Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehenden, nicht genutzten unbebauten Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 m beträgt.

Bei Schneefall sind die Gehwege auf mind. ¾ der Gehwegbreite zu räumen. Bei Straßen ohne Gehwege sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von mind. 1,00 m zu räumen bzw. zu bestreuen.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden. Der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.

Bei Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser ablaufen kann. Die Räum- und Streupflicht für die Bürger ist werktags bis 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 08.00 Uhr zu erfüllen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet für die Bürger täglich um 20.00 Uhr.

Sie sollten sich stets bewusst sein, dass Schnee und Eis eine Laune der Natur und keine Boshaftigkeit der Gemeinde ist.

Strassenlandschaft 

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Bürgermeisteramt Starzach
Hauptamt
Tel.: 07483/188-20
Fax: 07483/188-33