Erstellungsdatum 2018-09-26 07:54:21

Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg

Haushaltshilfen müssen gesetzlich unfallversichert werden

Viele Menschen haben jemanden – der wahrlich Heldenhaftes in ihrem Alltag leistet: Ihre Haushaltshilfe. Aber was, wenn dieser Haushaltshilfe bei ihrer Arbeit ein Unfall passiert?

Am 01.10.2018 startet die Superhelden-Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg, der gesetzlichen Unfallversicherung im Land. Diese richtet sich an alle Haushaltführende in Baden-Württemberg, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. An vielen Bahnhöfen, in Tageszeitungen und Magazinen in Baden-Württemberg wird ab dem 1.10. auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen aufmerksam gemacht.

Ist eine Haushaltshilfe nicht angemeldet, ist der Arbeitgeber – in diesem Fall der Haushaltsführende – der Verantwortliche, denn die Anmeldung zur Unfallversicherung muss in diesem Fall nicht durch den Beschäftigten, sondern durch den Arbeitgeber, also den Haushaltsführenden, vorgenommen werden. Denn nur wenn die Haushaltshilfe angemeldet ist, sind sowohl die Haushaltshilfe als auch ihr Arbeitgeber bei einem Unfall auf der rechtlich sicheren Seite.

Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen zum Beispiel auch Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Für den Beschäftigten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber - dem Haushaltsführenden - getragen. Auf diese Weise ist der private Arbeitgeber im Schadensfall von seiner Leistungspflicht entbunden, die Kosten für die medizinische Behandlung sowie weitere Leistungen, die durch einen Unfall entstehen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Ohne Anmeldung kann für den Haushaltsvorstand, wenn die Haushaltshilfe verunfallt, ein Bußgeld im vierstelligen Bereich fällig werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ukbw.de/haushaltshilfe

oder:

UKBW-Service-Center: 0711-9321-0