Erstellungsdatum 2018-07-04 07:08:24

Die Beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Tübingen bieten eine vielseitige, qualifizierte, allgemeine und berufliche Bildung für Schülerinnen und Schüler aller Schularten.

Im Juli bzw. September findet für das Schuljahr 2018/2019 die Aufnahme der berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler statt, die sich für die einzelnen Schularten angemeldet haben. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer eine schulische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Berufsfachschule abgeschlossen hat und nicht in eine Berufsausbildung eintritt, für den gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.

Alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die nach der Klasse 9 oder Klasse 10 keine weiterführende Vollzeitschule besuchen bzw. kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind verpflichtet, das Vor-qualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) bzw. das Berufseinstiegsjahr (BEJ) zu besuchen. Das VAB besuchen Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss. Das BEJ besuchen Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss.

Nachfolgend sind in einer Übersicht die jeweilige Schule mit entsprechenden Anmeldeterminen und – Uhrzeiten aufgeführt:

Die Informationen zur Schüleraufnahme an den beruflichen Schulen des Landkreises Tübingen können auch auf den Internetseiten der Beruflichen Schulen nachgelesen werden.