Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-06-29 06:58:52

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Oberer Mühleweg“ im Ortsteil Wachendorf der Gemeinde Starzach im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung am 25.06.2018, bei dem der Beschluss zur Aufstellung für den Bebauungsplan „Oberer Mühleweg“ gefasst wurde, erfolgt nachfolgend eine öffentliche Bekanntmachung darüber.

Zur Situation:

Der Betrieb Weimer hat u.a eine Baugenehmigung für die Auslagerung aus dem Hirtenbrünnle hin zum Oberen Mühleweg erhalten.

Im Bereich des Oberen Mühleweg bestehen städtebauliche Missstände, weshalb dieser sich zu einem großen Teil im Landessanierungsprogramm befindet.

Insgesamt sollte deshalb zeitnah die Ausschreibung für den Ausbau des Oberen Mühleweges erfolgen. Das Ziel der Verwaltung besteht darin, die Baumaßnahme im Herbst 2018 auszuschreiben und zu vergeben, sodass spätestens im Frühjahr 2019 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Für die Planung des Ausbaus befindet sich die Verwaltung aktuell in Gesprächen mit der Netze BW und der Telekom, um so insgesamt für die derzeit bebauten und unbebauten Grundstücke einen Mehrwert im Rahmen der Bauarbeiten zu schaffen.

Aufgrund des baulichen und finanziellen Ausmaßes des Projekts und als weitere Maßnahme der Innenentwicklung soll des Weiteren für die noch unbebauten Grundstücke eine Überplanung stattfinden.

Der Gemeinderat erkennt die vorhandenen Synergieeffekte, die beim Ausbau der Straße am Oberen Mühleweg auftreten und die durch eine zusätzliche städtebauliche Überplanung entstehen.

Der geplante Geltungsbereich des Gebietes ist untenstehend abgebildet.

Das Gebiet befindet sich nicht vollkommen im Flächennutzungsplan und hat eine Fläche von weniger als 10.000 m² an überbaubarer Grundstücksfläche, sodass es sich im Verfahren nach § 13 b BauGB um das richtige Verfahren handelt.

Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen wie des Auslaufens des Landessanierungsprogramms und der befristeten Möglichkeit einen Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen, wird beabsichtigt, die Offenlage in der kommenden Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 zu beschließen.

Hierzu muss das Ergebnis der artenschutzrechtliche Untersuchung vorliegen sowie die textlichen Festsetzungen samt der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung.

Diese orientieren sich an denen des Bebauungsplans „Brühl III“, Wachendorf. Das bedeutet, dass die Bauplätze hinsichtlich der gestalterischen Möglichkeiten für den Bauwilligen viele Optionen ermöglichen.

Starzach, den 26. Juni 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

Entwurf GeltungsbereichEntwurf Geltungsbereich samt städtebaulichem Entwurf mit Datum vom 30.05.2018, Büro Gauss Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar.