Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-06-05 17:29:14

Harmlos für den Menschen, ärgerlich für Baum- und Strauchbesitzer:

Bei der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Tübingen gehen derzeit viele Anfragen zur Gespinstmotte ein. Bäume und Sträucher im ganzen Landkreis sind mit silbrigen Fäden überzogen und teilweise regelrecht kahlgefressen. Die Schmetterlingsart ist zwar nicht mit dem Eichenprozessionsspinner zu vergleichen, denn sie hat keine Brennhaare und ist für den Menschen deshalb ungefährlich. Für Besitzer von Bäumen und Sträuchern allerdings kann das Tierchen mit dem wissenschaftlichen Namen „Yponomeuta malinellus“ zur Plage werden.

Die kleinen hellen Falter legen im Spätsommer ihre Eier ab, im Herbst schlüpfen die Raupen und verlassen im Frühjahr ihr Winterquartier, um sich an jungen Blättern und Knospen zu laben. Ab Mai sind dann die Gespinste sichtbar. Nach dem Befall treiben die Gehölze wieder aus. Im ersten Jahr des befalls erholen sich die Gehölze wieder. Vor allem aber wenn die Motte sich in einem Gehölz über mehrere Jahre einnistet, können teils erhebliche Schäden entstehen. Ist eine Obstbaumkrone zu 20-30 Prozent betroffen, muss man ohne Bekämpfungsmaßnahmen für das Folgejahr mit teilweise erheblichen Verlusten an Früchten rechnen. Zu den natürlichen Feinden der Gespinstmotte gehören Vögel und verschiedene Insektenarten. Bei stärkerem Befall von Obstgehölzen empfiehlt die Obst- und Gartenbauberatungsstelle des Landratsamts eine Bekämpfungsmaßnahme.

Als Bekämpfungsmöglichkeiten stehen zum jetzigen Zeitpunkt nur noch das Herausschneiden der Gespinste oder im Garten eventuell ein starker Wasserstrahl zur Verfügung. Allerdings befinden sich bereits jetzt viele Tiere schon außerhalb der Gespinste, um andernorts ihre Eier abzulegen. Hilfreich ist auch ein guter Winterschnitt, um das Gehölz im kommenden Jahr vor dem Schädling zu bewahren. Im Frühjahr kann dann kurz vor der Blüte eine biologische Pflanzenschutzmaßnahme mit einem Bacillus thuringiensis-Präparat durchgeführt werden. Eine chemische Behandlung wird insbesondere im Hinblick auf die vorhandenen Nützlinge nicht empfohlen.