Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-01-30 09:54:23

– Erneute Öffentliche Bekanntmachung und erweiterte Rechte –
Im Starzach Boten erfolgte in der Ausgabe vom 02.02.2018 bereits eine Bekanntmachung über die Aufstellung für den Bebauungsplan „Stock“ im Ortsteil Bierlingen. Wir möchten Sie auf eine gesetzliche Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hinweisen, die den Antrag auf Normenkontrolle künftig erleichtert.

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Stock“ im Ortsteil Bierlingen der Gemeinde Starzach im Verfahren nach § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung am 25.09.2017, bei der die Aufstellung des Bebauungsplans „Berg“, beschlossen wurde, erfolgte bereits eine öffentliche Bekanntmachung hierüber. Seither können die Planunterlagen im Rathaus sowie auf der Homepage eingesehen werden.

Dasselbe Gebiet wurde erneut in der Gemeinderatssitzung an 29.01.2018 aufgestellt. Es gab an der Planung keinerlei Änderung, im Vergleich zum vorhergehenden Verfahren. Bisher wurde nur der Geltungsbereich festgelegt.

Lediglich der Name des Bebauungsplangebietes wurde nun auf „Stock“, entsprechend des Gewannnamens geändert.

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 29. Januar 2018 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Stock“ im Ortsteil Bierlingen der Gemeinde Starzach entsprechend § 2 (1) BauGB aufzustellen.

Der Gemeinderat hat den Geltungsbereich mit Datum vom 06.11.2017, gefertigt durch das Büro Ingenieurtechnik GmbH, Gauss + Lörcher, Rottenburg am Neckar, beraten und festgestellt. Der Gemeinderat beschließt damit bauplanungsrechtlich eine Gestaltung des Gebietes vorzunehmen. Sowohl allgemeines Wohnen als auch der Betrieb von Gewerbe soll möglich sein. Das gemeindliche Beschlussorgan, der Gemeinderat, wird tätig für die Neuüberplanung.

Aufgrund des durch Kartenmaterials präzisierten Geltungsbereichs sowie der Planung zur Art der baulichen Nutzung und der künftigen Neuüberplanung der Außenbereichsfläche sind hinreichend Bestimmungen gegeben, unter anderem auch, um die Aufstellung des neuen Bebauungsplans nach dem Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Der Aufstellungsbeschluss wird im amtlichen Mitteilungsorgan, dem Starzach Boten, mit der Ausgabe vom 02.02.2018 sowie auf der Homepage bekannt gemacht und bereitgestellt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Stock“ im Ortsteil Bierlingen im Verfahren nach § 2 (1) BauGB wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit Verkündigungsdatum vom 30. Juni 2017 erfolgte das Urteil 3 S 837/16 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wegen der Ungültigkeit des Bebauungsplanes „Stock-Berg.“

Der 3. Senat hatte entschieden, dass der bis dato rechtskräftige Bebauungsplan „Stock-Berg“ vom 19. November 2007 mit Ablauf des 14.08.2017 außer Kraft tritt.

Dies gilt auch für die Fassung des Bebauungsplans in Form seiner 1. Änderung.

Somit wurde das bisherige Gebiet von einem qualifizierten Innenbereich größtenteils zu einem unbeplanten Außenbereich.

Damit aber die Grundstückseigentümer in dem Bereich wieder die Möglichkeit erhalten, eine Bebauung auf Ihren Grundstücken vorzunehmen und damit der Gewerbebetrieb der Schreinerei bauordnungsrechtliche Entwicklungsmöglichkeiten bzw. Betriebsmöglichkeiten erhält, muss im weiteren Schritt eine sinnvolle Abgrenzungen entsprechend der künftigen Art der baulichen Nutzung gemäß BauNVO erfolgen.

Der Geltungsbereich mit Fassung vom 06.11.2017 samt Anlagen liegt entsprechend dem BauGB beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Damit im Aufstellungsverfahren eine umfassende Abwägung erfolgt, ist Jedermann gebeten Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!abzugeben.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht der Gemeindeverwaltung Starzach übermittelt werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Stock" unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb einer Frist für die Anhörung oder die Offenlegung des Bebauungsplanes keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.

Starzach, den 29. Januar 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

Rauemlicher Geltungsbereich

Öffentliche Bekanntmachung als PDF pdf button

Dokumente:

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Beilage zur Begründung der Namensänderung pdf button

Ergebnis des Lärmgutachten, erstellt für „Stock-Berg 2. Änderung" pdf button