Hundebesitzer müssen die Haltung eines oder mehrerer Hunde der Gemeindeverwaltung (Steueramt) mitteilen.
Die Anmeldung eines Kampfhundes bzw. der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes lt. § 3 PolVOgH ist nur persönlich auf dem Steueramt des Rathauses in Bierlingen möglich.
Zur Anmeldung kann dieses Formular ausgefüllt / ausgedruckt werden.
Anmerkung: falls das Dokument im Webbrowser ohne Eingabefelder darfgestellt wird, bitte speichern und mit Acrobat Reader öffnen.
ODER
Sie benutzen einfach folgendes Online-Formular welches direkt an das Steueramt gesendet wird..