Starzach2025

Starzach 2025

Der ländliche Raum insgesamt, so auch die Gemeinde Starzach, stehen vor zentralen Herausforderungen der Zukunft. Insbesondere die Auswirkung durch den demografischen Wandel werden die Aufgabenfelder der Gemeindeentwicklung in allen Bereichen nicht unwesentlich mitbestimmen.

Konnte im Zeitraum von 1990 bis 2008 ein starker Bevölkerungszuwachs verzeichnet werden, stagniert seit 2008 die Einwohnerzahl in Starzach. Die Nachfrage an kommunalen sowie privaten Bauplätzen ist zurückhaltend und geht tendenziell zurück. Entlang der Durchfahrtsstraßen sind vermehrt leerstehende Wohn- und Wirtschaftsgebäude in allen Starzacher Ortsteilen festzustellen.

Durch die rückläufige/ stagnierende Bevölkerungsentwicklung ist es zwingend erforderlich die bisherigen Entwicklung- und Leitbilder unter Hinweis auf die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Bereits im Juli 2012 wurde dieses Thema in einer Klausurtagung des Gemeinderats angegangen. Professionelle Begleitung erfuhr der Gemeinderat durch das Büro Reschl und Höschele, welches auch die Ergebnisse der zweiten Klausurtagung im Februar 2013 zusammenfasste und Perspektiven formulierte.

Durch den Gemeinderat wurde beschlossen folgende vier Schwerpunktthemen in Form von Unterprojekten weiter zu bearbeiten

  1. Bauen und Wohnen
  2. Haushalt und öffentliche Gebäude
  3. Soziales, Bildung und Betreuung
  4. Gewerbe und Nahversorgung

Zur Koodinierung wurde ein Lenkungsauschuss ins Leben gerufen, welcher über alle Unterthemen hinweg die Fäden in den Händen hält, um ein insgesamt schlüssiges Entwicklungskonzept bzw. Handlungsprogramm zu erzielen.

Der Lenkungsausschuss besteht aus den Verwaltungsmitarbeitern Thomas Noé, Christiane Krieger, Tobias Wannenmacher, Andreas Scholz und den Gemeinderäten  Dr. Harald Buczilowski, Hans-Peter Ruckgaber, Annerose Hartmann.

Starzach2025aIm Rahmen des Gemeindeentwicklungsprojektes Starzach 2025 ist nebenstehendes Logo entstanden. Es steht für die gemeinsame Vision und Zielsetzung, aus Starzach eine lebendige, sozial starke, umweltbewusste und zukunftsweisende Gemeinde mit Tradition zu machen, in welcher sich alle Bewohner der 5 Ortschaften mit den ansässigen Handel-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen, dem Tourismus, den Vereinen, Kirchengemeinden, Kindergärten und der Schule wohlfühlen und weiterentwickeln können.

Die Gemeinde Starzach gestattet die Verwendung des Logos „Starzach 2025“ im Rahmen der beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten:

Nutzungsberechtigte:

  1. Alle Handel- , Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen mit Firmensitz in der Gemeinde Starzach.
  2. Alle touristischen Leistungsträger in der Gemeinde Starzach.
  3. Alle Vereine, Kirchengemeinden, Kindergärten und Schule mit Sitz in der Gemeinde Starzach.
  4. Alle mit der Gemeinde Starzach kooperierenden Partnerorganisationen im Rahmen der Internetwerbung.
  5. Auf Antrag kann die Gemeinde Starzach weiteren Nutzern mit berechtigtem Interesse die Nutzung des Logos gestatten.

Nutzungsvorschriften:

  1. Die Nutzung des Logos ist kostenlos. Auf der Internetseite der Gemeinde wird eine Verlinkung auf das Bildlogo hinterlegt.
  2. Die Nutzung des Logos darf nur so erfolgen, dass eindeutig wird, dass nicht die Gemeinde Starzach mit dem Projektlogo als Anbieter der Waren oder Leistungen in Betracht gezogen wird.
  3. Die Gemeindeverwaltung (Hauptamt Starzach) ist über die geplante Nutzung (Verlinkung, Einbindung des Logos auf der Internetseite oder für Printprodukte) zu informieren. Im Falle einer Verwendung auf Printerzeugnissen wird ein Entwurf der Printversion an das Hauptamt Starzach übermittelt. Eventuelle Einwände werden innerhalb von 5 Arbeitstagen mit dem Nutzer abgeklärt.
  4. Das Logo darf nur in der zur Verfügung gestellten Version verwendet werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Logo nur als Ganzes verwendet und nicht verändert werden darf. Die Originalfarben sind beizubehalten, in Ausnahmefällen darf nach Absprache auch die Schwarz-Weiß-Fassung verwendet werden.
  5. Die Verwendung des Logos auf verbotenen, sittenwidrigen, rassistischen Internetseiten oder Erzeugnissen ist ausdrücklich untersagt.
  6. Eine Nutzung des Logos im Zusammenhang mit mangelhaften oder ansonsten minderwertigen Leistungen oder eine Nutzung des Logos unter Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorgaben ist nicht gestattet.

Logoentfernung und Gegenleistung:

  1. Ein genereller Anspruch auf die Verwendung des Logos „ Starzach 2025“ besteht nicht.
  2. Die Gemeinde Starzach behält sich vor, die Verwendung des Logos zu untersagen, wenn diese nicht dem angedachten Zweck der Logoverwen-dung entspricht.
  3. Die Verwendung des Logos von den Nutzungsberechtigten begründet keinen Anspruch auf Gegenleistung jeglicher Art.
  4. Die Verwendung des Logos von den Nutzungsberechtigten begründet keinen Anspruch auf Entschädigung für getätigte Investitionen, falls Änderungen am Logo selbst vorgenommen werden oder eine Rücknahme der Nutzungs-genehmigung erforderlich werden sollte.
  5. Es können keinerlei Schadensersatzansprüche jedweder Art geltend gemacht werden.

Sonstige:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer, die von diesen Nutzungsbestimmungen abweichen oder diese ergänzen, erkennt die Gemeinde Starzach nicht als einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde Starzach denselben nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die Gemeinde Starzach behält sich das Recht der jederzeit unangekündigten Änderung dieser Nutzungsbestimmungen vor.
  3. Die aktuellen Nutzungsbestimmungen des Logos können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
Download des Logopakets (zip-Datei)