Starzach2025

 

Gemeinderatssitzung heute 29.04.2024 im Livestream

Über folgenden Link können Sie die heutige öffentliche Sitzung live verfolgen:

https://14dd5266c70789bdc806364df4586335-gdprlock/live/BsPivBgwyPo

Die nächsten Wahlen finden am Sonntag, den 09.06.2024, statt. An diesem Tag werden im Bezirk der Gemeinde Starzach die Vertreter für den Gemeinderat, den Kreistag und das Europäische Parlament gewählt.

 

button euwahl 2024 rgb 150button kommunalwahl24 150Die Gemeindeverwaltung sucht hierfür Wahlhelfer. Da es sich um sehr umfangreiche Wahlen handelt, werden nicht nur für den Wahltag selbst Wahlhelfer gesucht, sondern diese müssen vermutlich auch am ganzen Montag zur Verfügung stehen.

In der Regel wird am Wahltag selbst noch die Europawahl ausgezählt, am Folgetag (10.06.2024) wird mit der Kreistagswahl begonnen und je nachdem wird bis Dienstag die Wahl des Gemeinderates ausgezählt. Diese ist bei der Gemeinde Starzach besonders aufwändig, da es noch die unechte Teilortswahl gibt.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses

Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen

  • müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, z. B. dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist und
  • sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.

Personen, die für die Europawahl, den Kreistag oder den Gemeinderat kandidieren, dürfen keine Wahlhelfer sein. Wahlhelfer müssen selbst wahlberechtigt sein für die entsprechenden Wahlen. Wahlhelfer sollten am Wahltag aus Sicht der Gemeinde mindestens 18 sein.

Für die Wahlhelfer wird es Wahlhelferschulungen geben und es werden Handreichungen ausgegeben. Ein Anreiz für die Wahrnehmung des Amtes des Wahlhelfers besteht im Erfrischungsgeld. Gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 28. November 2016 nach § 1 (4) liegt der Tageshöchstsatz bei 40 €. Die Gemeindeverwaltung wird folgende Entschädigung für die Wahlhelfer der Kommunalwahl ansetzen:

Wahlhelferschulung ca. 2,5 h

20 €

Wahltag, 09.06.2024

40 €

Montag,  10.06.2024

40 €

Fertigstellung der Niederschrift ca. 1 h

15 €

Sollten Sie Interesse haben, so melden Sie sich bitte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, vorzugsweise per E-Mail. Bitte füllen Sie hierzu dieses Formular pdf button aus und senden Sie es an Herrn Andreas Scholz; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; 07483 188 28.

Wenn Sie sich über die unechte Teilortswahl informieren möchten gibt es unter folgendem Link anschauliche Erklärungen: http://www.kommunalwahl-bw.de.