Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-04-25 11:32:50

GEMEINDE STARZACH
LANDKREIS TÜBINGEN

 

S a t z u n g
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
"Berg"
in Starzach, Ortsteil Bierlingen
vom 23.04.2018

Der Gemeinderat hat am 23.04.2018 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten

Bebauungsplan
„Berg“
im Teilort Bierlingen

einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Maßgeblich sind die von dem Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Straße 30, 72108 Rottenburg am Neckar, gefertigten Pläne: Abgrenzungsplan mit Stand 06.11.2017, Bebauungsplanentwurf mit Stand 13.04.2018.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften mit Datum 13.04.2018, der Einleitung zur Begründung zum Bebauungsplan "Berg" mit Datum vom 13.04.2018, der Begründung zum Bebauungsplan "1. Änderung Stock-Berg " mit Datum vom 13.04.2018, der Beilage zur Begründung der Namensänderung mit Datum vom 19.01.2018 sowie dem Lärmgutachten, erstellt für „Stock-Berg 2. Änderung“ mit Datum vom 24.03.2017 sowie der Lärmkarte auf Basis des bisherigen Lärmgutachtens für das Gebiet mit Datum vom 27.03.2018 sind Bestandteil der Satzung.

Bei der Ausführung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten. Wer ein in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 11 Nr. 25 b Baugesetzbuch festgesetzten Bindung für Bepflanzungen und für deren Erhaltung dadurch zuwiderhandelt, dass diese beseitigt, wesentlich beeinträchtigt oder zerstört werden, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Ordnungswidrig handelt auch derjenige, der Örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt (§ 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO).

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisher gültigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Satzungen außer Kraft.

Starzach, 23. April 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

 

Bebauungsplan

Bebauungsplan Berg in Bierlingen mit Stand vom 13.04.2018