Erstellungsdatum 2017-11-13 09:47:03

Umlegung Dorfgärten, Ortsteil Felldorf

Feststellung der Rechtskraft

Der Umlegungsplan – Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis – aufgestellt durch den Beschluss des Umlegungsausschusses vom 26. September 2017, bekannt gemacht am 29. September 2017, ist am 10. November 2017 für folgende Flurstücke rechtskräftig geworden. Betroffen sind im altem Bestand folgende Flurstücke: Flst. 128/1, 128/5, 128/6, 128/7, 128/9, 128/12, 128/13, 128/14, 128/15.

Bauplätze Dorfgärten

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuchs der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt einschließlich der Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke.

Starzach, den 13. November 2017

Umlegungsausschuss
Bürgermeister Thomas Noé